Steuerliche Ansässigkeit in Azerbaijan
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- mehr als 182 Tage physische Anwesenheit in Aserbaidschan in einem Kalenderjahr
- im Staatsdienst im Ausland für die Republik Aserbaidschan während des Kalenderjahres oder innerhalb eines Kalenderjahres
- ständiger Wohnsitz in Aserbaidschan (Entscheidungskriterium, wenn die Tage in Aserbaidschan und im Ausland jeweils 182 nicht überschreiten)
- Ort (Zentrum) der lebenswichtigen Interessen in Aserbaidschan (gleiche Tie-Breaker-Bedingung)
- Ort des gewöhnlichen Aufenthalts in Aserbaidschan (gleiche Regelung zur Ermittlung des maßgeblichen Staates)
- Staatsbürgerschaft von Aserbaidschan (nur wenn keines der oben genannten Kriterien in einem Staat zutrifft und die Tage in Aserbaidschan und im Ausland jeweils 182 Tage nicht überschreiten)
Ein selbstfinanzierender Ausländer kann eine vorübergehende und dann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten, hauptsächlich indem er sich für eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung und später für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung durch erhebliche Investitionen (z. B. mindestens 200.000 AZN in Immobilien, Einlagen oder Staatsanleihen oder 500.000 AZN in der Wirtschaft) qualifiziert oder als Geschäftsführer eines Unternehmens im Rahmen des aserbaidschanischen Aufenthaltsgenehmigungssystems angestellt/ernannt wird.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
einfach zu verlassenDie steuerliche Ansässigkeit basiert hauptsächlich auf der jährlichen Tageszählung und einfachen Kriterien zur Ermittlung des Wohnsitzes; der Steuerkodex besagt, dass eine Person ab dem letzten Aufenthaltstag als nicht ansässig gilt, sofern sie auch im folgenden Steuerjahr nicht ansässig ist, und es gibt keine besonderen Wegzugs- oder mehrjährigen Nachlaufregeln, sodass die Beendigung der Ansässigkeit durch Wegzug und Verbleib unter den Schwellenwerten im Allgemeinen eintritt.
“In accordance with Article 13.2.5.1 of the Tax Code of the Republic of Azerbaijan the natural person is a resident of the Republic of Azerbaijan to whom one of the following requirements can be applied: • who actually was on the territory of the Republic of Azerbaijan for a total of more than 182 days in a calendar year; • was in the State service abroad for the Republic of Azerbaijan during the calendar year or within one calendar year; • if natural person’s period of stay on the territory of the Republic of Azerbaijan and foreign state (in any) does not exceed the period of 182 days then this natural person shall be deemed as the resident of the Republic of Azerbaijan based on criteria set in following order: • permanent place of residence; • place of vital interests; • place of normal residence; • citizenship of the Republic of Azerbaijan. In accordance with Article 13.2.5.2 of the Tax Code of the Republic of Azerbaijan the natural person shall be deemed as non-resident of the Republic of Azerbaijan from the last day of his stay on the territory of the Republic of Azerbaijan during the tax year, until the end of this tax year only if this person is non-resident of the Republic of Azerbaijan in the following tax year.” — Ministry of Taxes of the Republic of Azerbaijan (via OECD tax residency guidance)
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.