Steuerliche Ansässigkeit in Belarus
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- physisch mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr (Steuerjahr 1. Januar – 31. Dezember) in Belarus anwesend
- als belarussischer Steueransässiger für das laufende Jahr behandelt, wenn er sich im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Belarus aufgehalten hat, bis der Status für das laufende Jahr ermittelt werden kann
- wenn die Person im Kalenderjahr weniger als 183 Tage physisch in Belarus anwesend ist, aber in keinem Staat für mehr als 183 Tage im betreffenden Jahr steuerlich ansässig ist, kann die belarussische Staatsbürgerschaft oder eine belarussische Aufenthaltserlaubnis die Person zu einem belarussischen Steueransässigen machen (Entscheidungskriterium, wenn andernfalls für Steuerzwecke staatenlos)
Belarus scheint keine spezielle Route für Aufenthaltserlaubnis durch Investition oder für digitale Nomaden zu haben; ein ausländischer Staatsbürger benötigt in der Regel eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder dem Besitz von Wohnimmobilien, wobei eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis später aus begrenzten Gründen möglich ist.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
einfach zu verlassenDas belarussische Recht verwendet einen einfachen 183-Tage-Physispräsenzvortest und erkennt den Wohnsitz für steuerliche Zwecke ausdrücklich nicht an, sodass das Unterschreiten des Tageslimits und/oder der Erwerb der steuerlichen Ansässigkeit anderswo im Allgemeinen die belarussische steuerliche Ansässigkeit ohne mehrjährige Nachlaufregeln beendet.
“Question: What are the tax residence rules in Belarus? Answer: You are considered a Belarusian tax resident if you are physically present in Belarus for a period of more than 183 days in a calendar year (regardless of nationality). If you enter Belarus later than 2 July, you are not considered a Belarusian tax resident, regardless of how long you stay in Belarus during that calendar year. ... If you were physically present in Belarus for a period less than 183 days in a calendar year, you will be qualified as a non-resident for tax purposes. ... The concept of domicile for tax purposes does not exist in Belarusian legislation.” — Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Belarus / Tax and Duties Ministry via official guidance for foreign nationals
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.