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Tax Map · Umzugsrankings

Steuerliche Ansässigkeit in Denmark

Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.

Wie man ein Steueransässiger wird

Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:

hart für den Aufenthalt

Dänemark hat keine spezielle Spur für Investoren oder digitale Nomaden, daher muss sich ein selbstfinanzierter Remote-Mitarbeiter in der Regel für Standard-Aufenthaltsgenehmigungen qualifizieren, wie z. B. Arbeit (Arbeitsangebot/Innovation/Start-up), Studium oder Familienzusammenführung, um dort langfristig leben zu können.

Wie man die Ansässigkeit aufhebt

mäßig bis verlassen

Die steuerliche Ansässigkeit endet im Allgemeinen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dänemark aufgeben und den 6-monatigen Aufenthaltestest nicht mehr erfüllen. Die Beibehaltung eines Wohnsitzes oder die Verbringung erheblicher Zeit in Dänemark kann jedoch die volle Steuerpflicht aufrechterhalten oder erneut auslösen, sodass ein sauberer Wohnsitzwechsel oft ein vollständiges Wegziehen und eine Begrenzung der anschließenden Anwesenheit erfordert.

“To be fully liable to pay tax to Denmark you must either stay in Denmark for 6 months consecutively or be resident in Denmark. Even if you buy a house in Denmark, you will not become subject to full tax liability until you move to the country. However, you may stay here for a period not exceeding three consecutive months, or for 180 days within any 12-month period, without becoming fully liable to tax. This presupposes that your stay is in the nature of holidays and is not associated with any form of employment. Even if you have not moved your residence to Denmark, you will become subject to full tax liability if your uninterrupted stay here exceeds 6 months. Tax liability will also apply even if, within the 6 months, you have interrupted your stay for a brief stay abroad on account of holidays etc. Tax liability will apply from the beginning of your stay in Denmark.” Skattestyrelsen (Danish Tax Agency / SKAT)

Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.