Steuerliche Ansässigkeit in Guinea-Bissau
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
- 183+ Tage in Guinea-Bissau während des Steuerjahres
Guinea-Bissau hat keine Investoren- oder Noma-Visa-Programme, daher benötigt eine ausländische Person im Allgemeinen eine Arbeits-, Studien- oder Familienbasis, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, und kann sich später nach sechs Jahren legalen Aufenthalts einbürgern lassen.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
einfach zu verlassenDie steuerliche Ansässigkeit basiert auf der physischen Anwesenheit (183+ Tage); das Verlassen des Landes und der Aufenthalt unterhalb dieser Schwelle in zukünftigen Jahren beendet im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit, ohne dass Nachweise für staatsbürgerschafts- oder domizilbasierte Nachregelungen vorliegen.
“Tax residence: 183 days rule: world income is taxed with some exceptions.” — Lifestyle Solutions citing Guinea-Bissau tax rules; no clearer individual-residency test is published by the tax authority online
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.