Steuerliche Ansässigkeit in Iceland
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- dauerhafter Wohnsitz (rechtlicher Wohnsitz) in Island gemäß Artikel 1 des Einkommensteuergesetzes begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht
- Ein Aufenthalt in Island von mehr als 183 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten begründet ab dem Ankunftsdatum eine steuerliche Ansässigkeit.
- Ein Aufenthalt in Island von weniger als sechs Monaten innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums führt nur zu einer beschränkten Steuerpflicht für Einkünfte aus Island.
Island hat keine Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaft durch Investition; ein finanziell unabhängiger Ausländer benötigt in der Regel eine arbeitsplatzbasierte Aufenthaltsgenehmigung, die von einem Arbeitgeber gesponsert wird, für einen langfristigen Aufenthalt, während das langfristige Remote-Work-Visum (Digital Nomad) nur bis zu 180 Tage ohne isländische ID-Nummer oder Aufenthaltsrechte erlaubt.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
mäßig bis verlassenDie steuerliche Ansässigkeit endet normalerweise mit dem Verlassen Islands, aber ehemalige Einwohner mit isländischem Wohnsitz unterliegen weiterhin der unbeschränkten Steuerpflicht für drei Jahre nach ihrer Abreise, es sei denn, sie weisen ihre steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land nach, was das Ende der Ansässigkeit um einen moderaten Zeitraum verlängert.
“The general rule is that individuals and legal persons with permanent residence in Iceland have unlimited tax liability according to Article 1 and 2 of The Income Tax Act and limited tax liability is covered in Article 3 of the same law. If you stay in Iceland for less than six months in a twelve month period, your tax liability is limited. The tax liability ends as soon as the individual leaves Iceland. However, former residents, on the grounds of domicile, remain subject to unlimited tax liability for 3 years after leaving Iceland, unless they prove they have become subject to taxation in another country.” — Iceland Revenue and Customs (Skatturinn)
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.