Steuerliche Ansässigkeit in Japan
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- einen Wohnsitz ('jusho') in Japan haben, was einen Lebensmittelpunkt oder Mittelpunkt der Lebensinteressen in Japan bedeutet
- einen Wohnsitz (kyosho) in Japan seit einem ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr oder länger haben
- ausreichend vermutet wird, dass er sich aufgrund von Umständen (z. B. Arbeitsvertrag, Familie, Wohnsitz) länger als ein Jahr ununterbrochen in Japan aufhält
Japan hat kein Golden Visa oder ein direktes Programm für Investitionspässe, aber ein gut finanzierter Remote-Mitarbeiter kann das neue 6-monatige Digital-Nomad-Visum (Einkommen von über 10 Mio. JPY) nutzen und muss für einen längerfristigen Aufenthalt die Kriterien für die üblichen Arbeits-/Investoren-/Geschäfts- oder andere Aufenthaltskategorien erfüllen und nicht für reine passive Investitionen.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
mäßig bis verlassenDie steuerliche Ansässigkeit endet normalerweise, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt von einem Jahr oder länger in Japan aufgeben. Die Behörden berücksichtigen jedoch die Gesamtheit der Umstände (Familie, Arbeit, Wohnraum), sodass das bloße Unterschreiten einer Tagesanzahl nicht ausreicht und einige Personen weiterhin als ansässig gelten können.
“You are considered as a non-resident in Japan for tax purposes unless you have a domicile or have had a residence continuously for one year or more in Japan.” — National Tax Agency Japan
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.