Steuerliche Ansässigkeit in Liechtenstein
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
- Wohnsitz (Domizil) in Liechtenstein, d.h. mit der Absicht, sich dauerhaft dort aufzuhalten
- gewöhnlicher Aufenthalt in Liechtenstein, d.h. mehr als sechs Monate in Liechtenstein wohnhaft
Es gibt keine offizielle Aufenthaltsgenehmigung durch Investition oder einen Digital-Nomad-Weg; der Aufenthalt ist hauptsächlich durch Quoten begrenzt und in der Regel nur durch Beschäftigung oder, für einige EWR-Staatsangehörige, durch eine lotteriebasierte Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit möglich.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
einfach zu verlassenDie steuerliche Ansässigkeit basiert auf dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt; sobald beides aufgegeben wird (kein fester Wohnsitz und kein Aufenthalt über sechs Monate), endet die unbeschränkte Steuerpflicht und es gibt keine Wegzugsteuer oder mehrjährige Nachhaftung. Dies macht die Aufgabe der liechtensteinischen steuerlichen Ansässigkeit für Personen, die tatsächlich wegziehen, relativ unkompliziert.
“An individual is regarded as tax resident in Liechtenstein if he/she has his/her residence or habitual abode in Liechtenstein. "Residency" means the place where an individual resides with the intention of staying there permanently. "Habitual abode" means a stay in Liechtenstein of more than six months, whereby short interruptions are not taken into account.” — Liechtenstein Tax Administration via OECD (official guidance)
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.