Steuerliche Ansässigkeit in Saint Martin
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
- Steuerdomizil (domicile fiscal) mit Sitz in Saint-Martin nach den Regeln des französischen Steuergesetzbuches
- Für Personen, deren vorheriger steuerlicher Wohnsitz innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Umzug in Metropolitan-Frankreich oder einem anderen französischen Überseedepartement war, sind mindestens 5 Jahre Wohnsitz in Saint-Martin erforderlich, bevor sie als steuerlich in Saint-Martin ansässig gelten (CGCT Art. LO 6314-4 I-1°).
Es gibt kein Investitions- oder Nomadenvisum; als Nicht-Niederländer/US-Bürger benötigen Sie im Allgemeinen einen lokalen Sponsor (Arbeitgeber/Partner usw.), um eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für Sint Maarten für Aufenthalte über 90 Tage zu erhalten.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
mäßig bis verlassenDie Besteuerung basiert auf dem Sitz des Steuerdomizils und nicht auf der Staatsbürgerschaft, aber es gibt eine spezielle 5‑Jahres-Regel für Personen, die aus dem französischen Mutterland oder anderen französischen Überseedepartements kommen, die den Erwerb des steuerlichen Wohnsitzes in Saint‑Martin verzögert und sie während dieses Zeitraums weiterhin nach dem System des „Mutterlandes oder Überseedepartements“ steuerpflichtig macht. Daher ist die Änderung des steuerlichen Wohnsitzes stärker eingeschränkt als bei einem reinen Tagessystem, aber es gibt keine lange Nachwirkung oder Wegzugsteuer.
“Achieving the quality of “Saint-Martiner tax resident” is not immediate for natural people arriving from a metropolis or overseas department. It is subordinate to these persons for a period of residence of at least five years in the territory of the collectivity (CGCT, art. LO6314-4-I-1° and 1° bis). I.-The collectity of Saint-Martin exercises the powers it holds from 1° of I of section LO 6314-3 in respect of taxes, duties and taxes in accordance with the following provisions: 1° Individuals whose tax domicile was, within five years of their establishment in Saint-Martin, established in a metropolis or overseas department may only be considered to have their tax domicile in Saint-Martin after having resided there for at least five years. 1° bis Physical or legal persons with their tax domicile in a department of metropolis or overseas, or being deemed to have it under the 1°, are subject to the impositions in force in these departments.” — Direction des Services Fiscaux de la Collectivité de Saint‑Martin
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.