Steuerliche Ansässigkeit in Maldives
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- ständiger Wohnsitz ist auf den Malediven (Abschnitt 79(kk)(1)(i) Einkommensteuergesetz)
- sich auf den Malediven aufhalten oder beabsichtigen, sich für insgesamt 183 Tage oder mehr innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums, der während eines Steuerjahres beginnt oder endet, aufzuhalten (Abschnitt 79(kk)(1)(ii))
- Angestellter oder Beamter der Regierung der Malediven, der während eines Steuerjahres im Ausland tätig ist (Abschnitt 79(kk)(1)(iii))
Für eine ausländische Person ist der wichtigste längerfristige Aufenthaltsweg das neue „Residence-by-Investment“-Programm der Regierung; andernfalls bieten die Malediven hauptsächlich Kurzaufenthalte an, während ein beruflich bedingter Aufenthalt eine Arbeitgeberbürgschaft und eine Arbeitserlaubnis erfordert.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
einfach zu verlassenDie steuerliche Ansässigkeit ist rein wohnsitzbasiert: Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz auf den Malediven nicht mehr haben, kein Regierungsangestellter sind, der im Ausland eingesetzt ist, und unter der 183-Tage-/12-Monats-Grenze bleiben, hören Sie auf, ein steuerlicher Einwohner zu sein, ohne jegliche Nachlaufregelungen oder Wegzugsteuern. Die wichtigste praktische Schwierigkeit besteht darin, sicherzustellen, dass Sie Ihre Bindungen an Ihren ständigen Wohnsitz und Ihre Tageszählung für maledivische Zwecke eindeutig aufbrechen.
“Section I – Criteria for Individuals to be considered a tax resident The section 79(kk) of the Income Tax Act details how the residency status for individuals are determined in Maldives. The section as follows: (kk) “Resident” means: (1) in the case of an individual, any person: i. whose permanent place of living is in the Maldives; or ii. who is present in the Maldives or intends to be present in the Maldives for an aggregate of 183 (One Hundred and Eighty-Three) days or more in any 12 (Twelve) month period commencing or ending during a tax year; or iii. who is an employee or official of the Government of the Maldives and is posted overseas during a tax year.” — Maldives Inland Revenue Authority (MIRA)
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.