Steuerliche Ansässigkeit in Malaysia
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 182+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- 182 Tage oder mehr im Basisjahr
- weniger als 182 Tage, aber verbunden mit einem Zeitraum von 182+ Tagen, der sich über aufeinanderfolgende Jahre erstreckt
- 90 Tage oder mehr im Basisjahr plus Einwohner/Anwesend für 3 der vorherigen 4 Jahre
- Einwohner für die vorangegangenen 3 Jahre und wieder Einwohner im folgenden Jahr
- als ansässig geltend für bestimmte Staatsbürger, die im öffentlichen Dienst/bei einer gesetzlichen Behörde beschäftigt sind, während sie im Ausland eingesetzt sind
Malaysia hat ein investorenorientiertes Programm für Aufenthaltsgenehmigungen durch Investitionen im Stil von Malaysia My Second Home (MM2H) für längerfristige Aufenthalte sowie den DE Rantau Nomad Pass für 3–12 Monate (einmal verlängerbar) für qualifizierte Remote-Arbeiter, die mindestens etwa 24.000 USD pro Jahr verdienen und für Nicht-Malaysische Arbeitgeber tätig sind.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
mäßig bis verlassenDie Aufenthaltsregeln Malaysias basieren hauptsächlich auf Tageszählung und Rückwärts-/Vorwärtsprüfungen, sodass eine Ausreise unkompliziert sein kann, wenn man auch verbundene Zeiträume und mehrjährige Kontinuität vermeidet. Es ist schwieriger als ein reiner 183-Tage-Test, da die Ansässigkeit durch Verknüpfung benachbarter Jahre und die Regeln 3 von 4 Jahren / vorherige 3 plus folgende Jahre fortbestehen kann.
“7. (1) For the purposes of this Act, an individual is resident in Malaysia for the basis year for a particular year of assessment if – (a) he is in Malaysia in that basis year for a period or periods amounting in all to one hundred and eighty-two days or more; (b) he is in Malaysia in that basis year for a period of less than one hundred and eighty-two days and that period is linked by or to another period of one hundred and eighty-two or more consecutive days ... (c) he is in Malaysia in that basis year for a period or periods amounting in all to ninety days or more ... for any three of the basis years for the four years of assessment immediately preceding ... or (d) he is resident in Malaysia within the meaning of this Act for the basis year for the year of assessment following ... having been so resident for each of the basis years for the three years of assessment immediately preceding ...” — Inland Revenue Board of Malaysia (LHDN/IRBM)
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.