Steuerliche Ansässigkeit in Saint Pierre and Miquelon
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- Haushalt oder Hauptwohnsitz (Foyer) mit Sitz in Frankreich (einschließlich Saint-Pierre und Miquelon)
- Hauptwohnsitz / Hauptaufenthaltsort in Frankreich (einschließlich Saint-Pierre und Miquelon), typischerweise mehr als 183 Tage im Kalenderjahr oder mehr Tage dort als in jedem anderen einzelnen Land
- hauptberufliche Tätigkeit in Frankreich (einschließlich Saint-Pierre und Miquelon), ob angestellt oder nicht, sofern sie nicht nur nebensächlich ist
- Zentrum der wirtschaftlichen Interessen in Frankreich (einschließlich Saint-Pierre und Miquelon), wie z. B. Hauptinvestitionen, Hauptgeschäft, Ort, von dem die meisten Einkünfte stammen
Es gibt keine spezielle Investoren- oder Nomadenroute; als französische Übersee-Collectivité erfordert ein längerfristiger Aufenthalt in Saint-Pierre und Miquelon im Allgemeinen die Qualifizierung für ein Standard-Visum für Langzeitaufenthalte oder eine Aufenthaltserlaubnis, die im Voraus bei einem französischen Konsulat beantragt werden muss, über den üblichen 90-tägigen Aufenthalt hinaus.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
mäßig bis verlassenDer steuerliche Wohnsitz richtet sich nach den allgemeinen französischen Regeln, so dass er in der Regel endet, wenn Sie Ihren Wohnsitz, Ihren Hauptaufenthaltsort, Ihre Hauptberufstätigkeit oder Ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt nicht mehr in Frankreich (einschließlich Saint-Pierre und Miquelon) haben. Die Behörden berücksichtigen jedoch alle Anknüpfungspunkte, sodass Sie Ihr Leben und Ihre wirtschaftlichen Bindungen eindeutig ins Ausland verlagern müssen.
“Selon l’article 4 B du code général des impôts, sont considérées comme ayant leur domicile fiscal en France les personnes qui ont en France : leur foyer ou le lieu de leur séjour principal ; ou qui exercent en France une activité professionnelle, salariée ou non, à moins qu’elles ne justifient que cette activité y est exercée à titre accessoire ; ou qui ont en France le centre de leurs intérêts économiques.” — Direction générale des finances publiques (DGFiP) – impots.gouv.fr
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.