Steuerliche Ansässigkeit in Republic of Serbia
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- Wohnsitz oder der Mittelpunkt der wirtschaftlichen und persönlichen/lebenswichtigen Interessen im Hoheitsgebiet Serbiens
- Aufenthalt in Serbien für 183 Tage oder mehr, ununterbrochen oder mit Unterbrechungen, über einen beliebigen 12-Monats-Zeitraum, der im Steuerjahr beginnt oder endet
- für die Entsendung ins Ausland zur Tätigkeit bei einer serbischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder für Serbien in einer internationalen Organisation, für die Dauer dieser Entsendung
Es gibt kein formelles Golden- oder Digital-Nomaden-Visum, aber ein Selbstfinanzierter Remote-Worker kann in der Regel eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung erhalten, indem er sich als lokaler Freiberufler/Selbstständiger oder ein Unternehmen registriert oder über Immobilieneigentum, und diese dann nach etwa drei Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts in eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung umwandeln.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
mäßig bis verlassenSerbien hat keine staatenlose oder formelle Wohnsitz-basierte weltweite Besteuerung, daher beendet das Verlassen und Verlegen Ihres Lebensmittelpunkts sowie ein Aufenthalt von unter 183 Tagen im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit, aber in der Praxis müssen Sie der Steuerverwaltung Ihre Nichtansässigkeit nachweisen (und benötigen möglicherweise eine ausländische Steueransässigkeitsbescheinigung).
“An individual is considered a resident of the Republic of Serbia if he/she has a residence or the center of business and personal interests in the territory of the Republic of Serbia, or resides in the territory of the Republic of Serbia for a continuous period or periods exceeding in the aggregate 183 days in the twelve‑month period that begins or ends in the tax year concerned. Residents of the Republic of Serbia are subject to personal income tax on worldwide income, while non‑residents are taxed only on income sourced in the Republic of Serbia.” — Tax Administration of the Republic of Serbia (Poreska uprava Republike Srbije)
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.