Steuerliche Ansässigkeit in Sweden
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- eine dauerhafte Wohnung (echtes Zuhause/Wohnsitz) in Schweden haben
- dauerhafter Aufenthalt in Schweden von mindestens sechs Monaten (dauerhafter Aufenthalt), einschließlich kurzer Unterbrechungen
- regelmäßige Übernachtungen in Schweden über einen Zeitraum von sechs Monaten, die einen dauerhaften Aufenthalt darstellen
- Aufrechterhaltung einer wesentlichen Anknüpfung (väsentlig anknytning) an Schweden nach vorherigem steuerlichem Wohnsitz dort
Es gibt kein Investoren- oder Nomadenvisum; eine Person außerhalb der EU benötigt in der Regel einen schwedischen Arbeitgeber, um ein genehmigtes Unternehmen zu führen (Erlaubnis zur Selbstständigkeit) oder enge familiäre Bindungen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
schwer zu verlassenDer Wegzug ist schwierig, da frühere Einwohner (insbesondere schwedische Staatsbürger oder solche, die seit über 10 Jahren dort ansässig sind) als weiterhin ansässig gelten, wenn sie wesentliche Verbindungen aufrechterhalten, und sie müssen bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug nachweisen, dass alle wichtigen Bindungen zu Schweden gelöst sind.
“Du anses obegränsat skattskyldig i Sverige om du • är folkbokförd här, • stadigvarande vistas här, eller • har väsentlig anknytning hit och tidigare har varit bosatt här. Om du är svensk medborgare eller har varit bosatt i Sverige under minst tio år anses du ha väsentlig anknytning hit om du inte visar att du har brutit den. Under de första fem åren efter att du har flyttat från Sverige är det du som ska visa att du inte har väsentlig anknytning hit.” — Skatteverket (Swedish Tax Agency)
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.