Steuerliche Ansässigkeit in Singapore
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- Singapurischer Staatsbürger oder ständiger Einwohner Singapurs, der in Singapur wohnt, mit Ausnahme vorübergehender Abwesenheiten
- Ausländer, der sich im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 183 Tage in Singapur aufgehalten oder dort gearbeitet hat
- Ausländer, der sich 3 aufeinanderfolgende Jahre ununterbrochen in Singapur aufgehalten oder dort gearbeitet hat (auch wenn die Aufenthaltsdauer im ersten und/oder dritten Jahr weniger als 183 Tage beträgt)
- Ausländer, der in Singapur für einen zusammenhängenden Zeitraum tätig war, der sich über 2 Kalenderjahre erstreckt, wobei die Gesamtdauer des Aufenthalts (einschließlich der physischen Anwesenheit unmittelbar vor und nach der Anstellung) mindestens 183 Tage beträgt, ausgenommen sind Direktoren von Kapitalgesellschaften, öffentliche Unterhalter und Freiberufler
Für eine selbstfinanzierte oder vermögende Person ist der realistische rechtliche Weg über Arbeitsvisa wie den Employment Pass oder den hochbezahlten ONE Pass (mit der späteren Möglichkeit einer Daueraufenthaltsgenehmigung) oder über das Global Investor Programme für substanzielle Investoren und nicht über ein einfaches Nomadenvise oder ein kostengünstiges Golden Visa.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
einfach zu verlassenDie steuerliche Ansässigkeit basiert auf der physischen Anwesenheit und dem Wohnsitz im jeweiligen Veranlagungsjahr, ohne staatsbürgerschafts- oder domizilbasierte Nachlaufregeln; die Beendigung der Ansässigkeit wird im Allgemeinen durch die Aufgabe des Wohnsitzes oder der Arbeit in Singapur und das Unterschreiten der 183‑Tage- / Mehrjahres-Anwesenheitstests erreicht.
“You will be treated as a tax resident for a particular Year of Assessment (YA) if you are a: 1. Singapore Citizen or Singapore Permanent Resident who resides in Singapore except for temporary absences; or 2. Foreigner who has stayed/worked in Singapore: a. For at least 183 days in the previous calendar year; or b. Continuously for 3 consecutive years, even if the period of stay in Singapore may be less than 183 days in the first year and/or third year; or 3. Foreigner who has worked in Singapore for a continuous period straddling 2 calendar years and the total period of stay is at least 183 days*. This applies to employees who entered Singapore but excludes directors of a company, public entertainers or professionals. If you do not meet the conditions stated above, you will be treated as a non-resident of Singapore for tax purposes.” — Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS)
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.