Steuerliche Ansässigkeit in San Marino
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
- als steuerlich ansässig im Melderegister von San Marino (anagrafe tributaria) registriert, nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Gendarmeria / den Staatskongress
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und eines Wohnsitzes (eigen oder gemietet) im Hoheitsgebiet von San Marino für den ordentlichen Wohnsitz
- Steuerliche Ansässigkeit von Nicht-Domizilierten: vorübergehaltener Aufenthalt in qualifizierten Hotels in San Marino für mindestens 30 Tage und höchstens 150 Tage in einem Kalenderjahr, kombiniert mit der Zahlung der jährlichen Ersatzsteuer von 10.000 € und der Erfüllung von Integritätsbedingungen
San Marino bietet Selbstfinanzierten Ausländern hauptsächlich über investitionsbasierte Genehmigungen wie Wahl- oder Wirtschaftsresidenzen eine Aufenthaltsmöglichkeit, die den Kauf von hochwertigen Immobilien oder beträchtliche Einlagen/Anleihen erfordern, anstelle eines einfachen Visums im Stil eines digitalen Nomaden.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
einfach zu verlassenDer Steuerwohnsitz ist statusbasiert (Registrierung und spezifische Sondergenehmigungen) und nicht staatsbürgerschafts- oder domizilbasiert. Daher beendet die Aufgabe des Wohnsitzes oder der Ablauf einer Nicht-Domizil- oder Sondergenehmigung im Allgemeinen die steuerliche Ansässigkeit in San Marino, sobald Sie ausreisen und sich abmelden, ohne mehrjährige Nachwirkungen. Es gibt keine Hinweise in offiziellen oder fachlichen Leitlinien auf staatsbürgerschaftsbasierte Besteuerung, Wegzugsteuern oder lange Rückschaufristen, die ehemalige Einwohner nach ihrer Ausreise steuerpflichtig halten würden.
“The non-domiciled tax residence is a temporary permit to stay in Sammarinese territory for a minimum of thirty days and a maximum of one hundred and fifty days during the calendar year and can be issued only for the stay of natural persons in hotels that offer quality standards that can be classified in the primary classes of the sector category for an ideal clientele of high economic range. … Every person authorized for the non-domiciled tax residence regime is required to pay an annual tax equal to Euro 10,000.00 (ten thousand/00) to be paid upon admission to the hotel and in any case within thirty days of the issuance of the non-domiciled tax residence authorization. With the exception of self-employed income and income from employment produced in San Marino, the aforementioned tax is a substitute for any taxes due in San Marino as a natural person on income produced or received in the territory.” — Toccaceli Bronzetti (quoting San Marino non‑domiciled tax residence rules)
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.