Steuerliche Ansässigkeit in Uganda
Wie man steuerlich ansässig wird – und wie schwer es ist, wieder wegzuziehen.
Wie man ein Steueransässiger wird
Typischerweise nach 183+ Tagen Anwesenheit im Jahr – oder einer der folgenden Optionen:
- hat während des Steuerjahres einen ständigen Wohnsitz in Uganda
- physische Präsenz in Uganda für 183 Tage oder mehr in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum, der im Einkommensjahr beginnt oder endet
- physische Präsenz in Uganda während des Einkommensjahres und in jedem der beiden vorangegangenen Jahre für Zeiträume von durchschnittlich mehr als 122 Tagen in jedem dieser Jahre
- als Angestellter oder Beamter der Regierung von Uganda, der im Einkommensjahr im Ausland tätig ist
Ugandas wichtigste legalen Aufenthaltswege für ausländische Personen sind arbeitsplatzgesponserte Arbeitserlaubnisse, Aufenthaltsgenehmigungen für Angehörige/Studenten, Ruhestand/dauerhafter Aufenthalt in begrenzten Fällen und langfristiger Aufenthalt nach jahrelangem rechtmäßigem Aufenthalt; es gibt kein offizielles Programm für digitale Nomaden oder Investoren, das in den bereitgestellten offiziellen Quellen aufgeführt ist.
Wie man die Ansässigkeit aufhebt
einfach zu verlassenDie steuerliche Ansässigkeit basiert auf einem ständigen Wohnsitz oder der Anwesenheitsdauer (und der Anstellung im öffentlichen Dienst im Ausland); wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Uganda aufgeben, die Anwesenheitstests von 183/122 Tagen unterschreiten und kein im Ausland eingesetzter ugandischer Regierungsangestellter sind, gelten Sie für dieses Jahr als nicht ansässig.
“For purposes of the Income Tax Act, Cap 340, an individual is resident for a year of income if that individual— (a) has a permanent home in Uganda; or (b) is present in Uganda— (i) for a period of, or periods amounting in aggregate to, one hundred and eighty‑three days or more in any twelve‑month period that commences or ends during the year of income; or (ii) during the year of income and in each of the two preceding years of income for periods averaging more than one hundred and twenty‑two days in each such year of income; or (c) is an employee or official of the Government of Uganda posted abroad during the year of income.” — Uganda Revenue Authority
Schätzen — gegen die verknüpften Quellen bestätigen. Siehe die Methodik.